Überegionale Förderorganisationen für die entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Merseburgerstr. 3
10823 Berlin
Tel.: 030 - 785 98 44
Fax: 030 - 786 52 24
E-Mail:
umvert@berlin.snafu.de
AnsprechpartnerIn
Arbeitsgruppe "dritte Welt – HIER"
Wer kann Anträge stellen:
Entwicklungspolitische Basisgruppen in der Bundesrepublik Deutschland.
Was wird gefördert:
Förderung von Veranstaltungen, Sachmittel, Honorare, Publikationen, Reisekosten aus Lateinamerika, Asien und Afrika nach Europa, Personalkosten.
Was wird nicht gefördert:
Einzelpersonen und von Einzelpersonen beantragte Projekte, Reisekosten von Europa nach Asien, Afrika, Lateinamerika.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Im Durchscnitt bis zu 2.500,- EUR. Einzelfallentscheidung.
Eigenanteil:
Zu erfragen
Antragsfristen:
Zu erfragen
Bewilligung/Vergabe:
Zu erfragen
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben
Erläuterungen: Die Stiftung gliedert sich in sechs Arbeitsgruppen: Lateinamerika, Afrika Asien, Frauen, Er-Fahren, und "dritte WeltHIER". Die kontinenbezogenen AGs fördern Projekte in den Ländern dieser Kontinente, die möglichst nicht mit Regierungsstellen kooperieren. Die AG Er-Fahren unterstützt gemeinsame Reisen von deutschen und türkischen Jugendlichen ind die Türkei. Die AG FRauen fördert Veranstaltungen und Publikationen im Kontext Frauen und "Dritte Welt".
aus:"mehr möglich machen, Broschüre LAG3W/VNB, 1999
Bundesgeschäftsstelle
Bornheimer Str. 37
53111 Bonn
Tel.: 0228 - 604 24-0
Fax: 0228 - 604 24-22
E-Mail:
info@mitarbeit.de
AnsprechpartnerIn
Dr. Adrian Reinert (Geschäftsführer)
Wer kann Anträge stellen:
Neue Initiativen und Projekte, auch Neugründungen von Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können und denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und keinem finanzstarken Dachverband angehören.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den neuen Bundesländern! Immer konkret nachfragen.
Was wird gefördert:
Was wird gefördert: Starthilfezuschüsse/Anschubfinanzierung für Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und dazu beitragen:
Was wird nicht gefördert:
Laufende Kosten und laufende Projekte.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Einmalige Förderung von max. 500,- €.
Eigenanteil:
Keine Vorgaben
Antragsfristen:
Frühzeitiger, formloser Antrag mit Kurzdarstellung der Gruppe/Organisation, des Vorhabens mit Kosten- und Finanzierungsplan.
Bewilligung/Vergabe:
Beirat tagt alle 3 Monate
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine
Pettenkoferstr. 26
80336 München
Tel.: 089 - 5162-224/-324
Fax: 089 - 5162-336
E-Mail:
t.koller@missio-nuc.de
AnsprechpartnerIn
Theresia Koller
Wer kann Anträge stellen:
Kirchliche und kirchennahe Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Bildungsarbeit verbunden wissen.
Was wird gefördert:
Aktionen, Kampagnen, Vernetzungsvorhaben lokaler Aktivitäten.
Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen, Ausstellungen, Publikationen, Bildungs- und Begegnungsprogramme in Deutschland.
Was wird nicht gefördert:
Vorhaben mit überwiegender Spendenwerbung, Formen der institutionellen Förderung (laufende Kosten, regelmäßig erscheinende Publikationen, Renovierungsmaßnahmen, ständige Arbeitsmittel).
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Kleinprojekte: bis 1.500,- EUR Antragssumme und Gesamtkostenplan bis 8.000,- EUR;
Projekt: bis 15.000,- EUR Antragssumme und Gesamtkostenplan ab 8.000,- EUR.
Eigenanteil:
Mindestens 25% Barmittel müssen erbracht und bis zu 25% valorisierte Leistungen konnen eingebracht werden.
Antragsfristen:
Kleinprojekte: mindestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens.
Projekte: mindestens 2-3 Monate vor Beginn des Vorhabens jeweils zum 15.01. / 15.05. / 15.09..
Bewilligung/Vergabe:
Zu erfragen
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben
Abteilung 7.01
Aktionsgruppenprogramm
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 2434-5
Fax: 0228 - 2434-855
E-Mail:
eb@inwent.org
Ansprechpartner:
Frau Büchel
Tel.: 0228 - 4460 1995
Fax.: 0228 - 4460 1601
Wer kann Anträge stellen:
Es können nur Anträge von Gruppen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, angenommen werden. Anfragen aus dem Ausland werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Was wird gefördert:
Aktivitäten, die gefördert werden können, sind z.B. Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Workshops, Ausstellungen, Projektwochen oder -tage sowie die Herstellung von Dokumentationen und Broschüren. Inhaltlich können sich die Aktivitäten auf länderbezogene Themen, Entwicklungspolitik allgemein, Eine-Welt-Veranstaltungen, frauen- oder umweltbezogene Themen, Fairer Handel, Ver- bzw. Entschuldung, Konfliktvermeidung/Friedenspolitik, Demokratisierung/Menschenrechte und anderes mehr beziehen. Es können Organisationskosten, Sachkosten und Seminarkosten bezuschusst werden. Die Auszahlung bewilligter Zuschüsse erfolgt immer erst nachträglich.
Für weitere Informationen siehe
Merkblatt
Was wird nicht gefördert:
Ausgeschlossen ist der Erwerb von Gegenständen, z.B. Einrichtungsgegenstände, Geräte, usw.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Max. 510,- EUR
Eigenanteil:
Die Eigenleistung der Empfänger soll in der Regel mindestens 25 % der Gesamtkosten der geplanten Maßnahme betragen.
Antragsfristen:
Der InWEnt gGmbH steht vierteljährlich für alle förderungswürdigen Maßnahmen ein Höchstbetrag zur Verfügung. Die Anträge sollen daher für alle Maßnahmen i.d.R. zum Quartalsbeginn, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität, bei der InWEnt gGmbH vorliegen.
Bewilligung/Vergabe:
Die Anträge werden in der zeitlichen Reihen-folge ihres Eingangs bei der InWEnt gGmbH bearbeitet. Förderungszusagen können so lange ausgesprochen werden, bis der vorgesehene Höchstbetrag für ein Quartal ausgeschöpft ist. Zuschüsse werden nur für solche Vorhaben zugesichert, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligung erfolgt durch ein schriftliches Vertragsangebot der InWEnt gGmbH (Förderungszusage).
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
keine Angaben
Hans-Böckler-Str. 39
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 4301-258
Fax: 0211 - 4301500
E-Mail:
nord-sued-netz@dgb-bildungswerk.de
AnsprechpartnerIn
Keine Angaben
Wer kann Anträge stellen:
An den DGB oder seine Einzelgewerkschaft gebundene entwicklungspolitische Gruppen, Ortsverbände etc.
Gemeinsame Antragstellung erforderlich (Antrag muss von einem/r GewerkschaftsvertreterIn und einem/r politischen MandatsträgerIn unterstützt werden)
Was wird gefördert:
Bildungsveranstaltungen wie Seminare, Aktionen etc., Erstellung von Informationsmaterial, Organisationskosten (z.B. Porto, Telefon), Honorare, Fahrtkosten, Unterkunft,
Leihgebühren für Medien.
Zusätzliches Angebot: Arbeitsmaterialien, Vermittlung von ReferentInnen, Gruppenberatung, eigenes Seminarangebot Jede Gruppe wird maximal einmal pro Jahr gefördert. Auch rückwirkende Finanzierung von Maßnahmen möglich, wenn beantragte Gelder nicht ausreichend waren.
Was wird nicht gefördert:
Honorare für Künstler- und MusikerInnen, Spendensammlungen, projektbezogene Finanzierungen.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Max. 500,- EUR
Eigenanteil:
25% der Gesamtkosten, auch bei Förderung durch mehrere Träger!
Antragsfristen:
keine, Antragstellung bis Ende des Jahres wegen Abrechnung, telefonisch rückfragen, wenig formal.
Bewilligung/Vergabe:
Keine Angaben
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
BMZ
Ulrich-von-Hassel Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 - 8101 - 2311
Fax: 0228 - 8101 - 150
E-Mail:
ABP@eed.de
AnsprechpartnerIn
Barbara Riek
Wer kann Anträge stellen:
Gruppen und Vereine, die entwicklungspolitisch aktiv sind
Was wird gefördert:
Seminare, Tagungen, Konferenzen;Aktionen, Kampagnen, Jahresprogramme; Entwicklungspolitische Studienreisen, Broschüre " Voneinander Lernen", Printmedien (Übersetzungskosten, AutorInnenstipendien, Zuschussförderung für Bücher, Broschüren und Zeitschriften, siehe Richtlinien zur Förderung von Sachbüchern und Broschüren); Filme und Diaserien (siehe Faltblatt ‚Produktionsförderung‘) Entwicklungspolitische Recherchen (siehe Faltblatt ‚Förderung entwicklungspolitischer Recherchen‘);
in besonderen Fällen Personalkosten für vorübergehende Beschäftigte sowie Sachkosten (Voraussetzungen erfragen).
Was wird nicht gefördert:
Bereits durchgeführte Projekte
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Kleinanträge bis 5.000,- EUR
Eigenanteil:
für Seminare, Tagungen, Konferenzen: mindestens 25 %
Entwicklungspolitische Bildungsreisen: mindestens 50 %
Aktionen, Kampagnen, Jahresprogramme: mindestens 50 %
Antragsfristen:
Kleinanträge können bei begründeter Dringlichkeit außerhalb der sonst geltenden Antragsfristen, mindestens aber sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens, gestellt werden.
Fristen nach dem regulären Antragsverfahren:
mindestens 6 Wochen vor den Projekt.
Termine 2005 bitte erfragen!
Antragsfristen für Filmförderung:
bitte erfragen
Bewilligung/Vergabe:
Kleinanträge telefonisch erfragen, reguläre Anträge in den Sitzungen.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Ausschließlich regionalbezogene Anträge müssen an den Ausschuss für kirchliche Weltdienste(AKWD) gestellt werden.
Lindenspürstr. 38b
70176 Stuttgart
Tel. 0711 - 636696-0
Fax 0711 / 626992
E-Mail:
info@aktion-selbstbesteuerung.de
AnsprechpartnerIn
Paul Sandner, Geschäftsstelle
Wer kann Anträge stellen:
Basisgruppen, Zusammenschlüsse möglich, weniger formale Kriterien, Projektinhalt entscheidend
Was wird gefördert:
Bewußtseinsbildende Arbeit im Inland (Vermittlung neuer Zusammenhänge an noch nicht informierte Zielgruppen), Selbsthilfeprojekte im Ausland, (Anschubfinanzierungen für Projekte, die von Unterstützten selbst getragen werden, den einheimischen Markt sowie
langfristig Gerechtigkeit und Unabhängigkeit fördern sollen), politisch brisante Projekte oder Projekte im Bereich Internationalismus / emanzipatorische Bewegungen, die eher keine Förderung größerer Organisationen bekommen.
Was wird nicht gefördert:
Laufende Kosten
Max. Antrags-/Förderhöhe:
ca. 2.500,- €, Einzelfallentscheidung.
Siehe dazu auch Liste der geförderten Projekte auf der Website der asb.
Eigenanteil:
Keine Vorgaben, wird grundsätzlich erwartet
Antragsfristen:
1. März (Sitzung im Mai) und ca. 1. September, wenn es eine Sitzung im Herbst gibt. Fristen erfragen! Formloser Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan sowie inhaltlicher Begründung (nicht zu lang) an die Geschäftsstelle. Eilige Anträge direkt an den stellvertretenden Vorsitzenden:
Ernst Standhartinger, Grüner Weg 2a, 64331 Weiterstadt,
Tel: 06151/860382, Fax: 06151/894406
Bewilligung/Vergabe:
Mitgliederversammlung tagt ein bis zweimal jährlich, Anträge bis 1. März werden auf jeden Fall berücksichtigt, später eingehende evt. im Herbst, sonst im nächsten Jahr. Entscheidungsprozess dauert eher länger.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben