Hamburger Fördermittel
Verzeichnis der Hamburger Förderer und ihrer Förderschwerpunkte
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über Förderer die entwicklungspolitische und interkulturellen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg unterstützen. Die Auswahl der Förderer beschränkt sich auf die Unterstützung von Inlandsprojekten.
Adressen für alle Gruppen, Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Hamburg haben und einen Antrag auf Zuschüsse für geplante
Vorhaben / Aktivitäten in Hamburg stellen wollen.
Umdenken - Politisches Bildungswerk, Heinrich-Böll-Stiftung Hamburge.V.
Max-Brauer-Allee 116
22765 Hamburg
Tel. 040 - 389 52 70
Fax 040 - 380 93 62
E-Mail:
info@umdenken-boell.de
AnsprechpartnerIn
Karin Heuer
Wer kann Anträge stellen:
Gruppen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Hamburg
Was wird gefördert:
Kooperationen bei Bildungsprojekten größeren oder kleineren Umfangs zwischen Hamburger Gruppen/Einrichtungen und "umdenken e.V.", unter der Voraussetzung, dass diese zum Profil des Bildungswerkes passen und einem oder noch besser mehreren der sechs Schwerpunktbereiche zugeordnet werden können (Frauen/Männer, Dominanzkultur, Politikmanagement, Zukunft der Arbeit, Ökologie, Zukunft der Stadt, Macht und Demokratie).
Kooperationen möglich z.B. bei Veranstaltungen und Bildungsurlauben. Bedingung: Veranstaltungen müssen öffentlich sein und sich an breite Zielgruppen richten.
Der Zusatz: "In Kooperation mit Umdenken, Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg e.V." muss auf alle veranstaltungsbezogenen Veröffentlichungen und Ankündigungen.
Was wird nicht gefördert:
Projekte. Eine Kooperation bei Veranstaltungen, die nicht zum Profil von "Umdenken" passen.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Kleinere Kooperationen im Rahmen einer Beteiligung von umdenken e.V. bis zu 500,- €. Größere Kooperationen nur in gemeinsamer Planung.
Eigenanteil:
Zu erfragen
Antragsfristen:
Ein halbes Jahr im Voraus.
Bewilligung/Vergabe:
Bei kleineren Kooperationen im Rahmen einer Beteiligung von "Umdenken e.V." bis zu 500,- € Entscheidung recht kurzfristig, da wöchentlich Bürobesprechung.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Referat für Entwicklungszusammenarbeit
Postfach 10 55 20
20038 Hamburg
Tel. 040 - 42831-2500
Fax 040 - 42831-490
E-Mail:
Wolfgang.Graetz@sk.hamburg.de
AnsprechpartnerIn
Wolfgang Grätz.
Vor der formlosen Antragstellung telefonisch rückfragen!
Wer kann Anträge stellen:
Vorrangig Hamburger Gruppen und Institutionen, auch Gemeinschaftsprojekte mehrerer Bundesländer.
Was wird gefördert:
Öffentlichkeitsarbeit (Seminare, Ausstellungen, Foren, Dokumentarfilme etc.) Fort- und Weiterbildung von Fachkräften aus sog. Entwicklungsländern, (Vergabe von Stipendien für ein, max. eineinhalb Jahre nach den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer des BMZ), Projekte in sog. Entwicklungsländern, humanitäre Hilfsmaßnahmen Hamburger Gruppen für Schwerpunktländer der Stadt Hamburg (Lieferung von Medikamenten, Kleidung für z.Zt. Nicaragua, Mosambik, Tansania, Vietnam).
Zu Fördervorraussetzungen siehe Richtlinie!
Was wird nicht gefördert:
Keine Angaben
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Bitte Erfragen
Eigenanteil:
Zu erfragen
Antragsfristen:
Zu erfragen
Bewilligung/Vergabe:
Zu erfragen
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine
Referat Kirchlicher Weltdienst im Nordelbischen Missionszentrum (NMZ)
Gruppen ausländischer MigrantInnen in Nordelbien
Agathe-Lasch-Weg 16
22605 Hamburg
Tel. 040 - 881 81-414
Fax 040 - 881 81-310
E-Mail:
c.hug@nmz-mission.de
AnsprechpartnerIn
Claudia Hug (vor der Antragstellung telefonisch Rückfragen!)
Wer kann Anträge stellen:
Gruppen ausländischer MigrantInnen in Nordelbien. Ziel ist die Stärkung ihrer Selbstorganisation.
Was wird gefördert:
Vorrangig Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsarbeit (Zuschüsse zu z.B. Raummieten, Portokosten für ein Jahr, Folgeanträge werden in vermindertem Umfang maximal einmal bewilligt. Büroausstattung und ähnliche Sachinvestitionen werden einmalig bezuschusst. Förderung von regelmäßig erscheinenden Publikationen) Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht zur Überbrückung finanzieller Engpässe, nicht zur langfristigen Bezuschussung laufender Kosten. (Ein Antrag soll deshalb auch einen Finanzierungsplan für die Zeit nach der Förderung enthalten.) Angestrebt wird die längerfristige Förderung von Gemeinschaftsbüros.
Was wird nicht gefördert:
bereits getätigte Investitionen, Projekte in Übersee.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Nach Einzelfall/ bis zu 1500 Euro
Eigenanteil:
Angemessene Valorisierung des Eigenanteils
Antragsfristen:
1. Februar, 1. Mai, 1. September, 1. November
Bewilligung/Vergabe:
ca. 3 Wochen
Zwischen diesen Terminen können Kleinanträge bis zu 250,- € gestellt werden. Diese werden hausintern entschieden.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Mehrfachförderung durch ABP und AKWD möglich
Kulturbehörde
Interkulturelle und integrative Projekte
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Tel. 040 - 42824 - 227
Fax 040 - 42824 - 229
E-Mail:
inka.manthey@kb.hamburg.de
AnsprechpartnerIn
Inka Manthey
Wer kann Anträge stellen:
In Hamburg lebende Künstlerinnen und Künstler nichtdeutscher Herkunft, MigrantInnenkulturinitiativen und -vereine mit Sitz in Hamburg.
Was wird gefördert:
Kulturprojekte und -veranstaltungen von Kulturinitiativen, von Künstlerinnen und Künstlern: Produktionen (u.a. Tanz, Theater, Video, Ausstellungen),
Workshops und Kurse zur künstlerischen Weiterqualifizierung von Kulturinitiativen,
öffentliche Veranstaltungen aller Kunstsparten, Zeitungen und Zeitschriften (Anschubfinanzierung).
Jährlich wechselnde Schwerpunkte sind bei der Kulturbehörde zu erfragen.
Gastspiele von KünstlerInnen aus anderen Ländern können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn dies der Weiterentwicklung der hiesigen Kulturszene dient.
Gefördert werden nur Projekte, die ohne Unterstützung der Kulturbehörde nicht durchgeführt werden können. Allerdings steigen die Chancen, wenn das Defizit nicht zu hoch ist. Bei Konzerten sind KünstlerInnenhonorare,
z.B. durch Eintritt zu erwirtschaften. Bezuschußt werden Raumkosten und Werbung.
Vorrangig gefördert werden Projekte des interkulturellen Kulturaustauschs,
Projekte mit grenzüberschreitender Wirkung (Tradition/Moderne, Minderheiten-/Mehrheitenkultur, Nord/Süd) und/oder sich an ein internationales Publikum wenden.
Besonders berücksichtigt werden innovative& Projekte (z.B. "neue" Veranstaltungs- und Präsentationsformen) und Projekte, die eine Vernetzung zum Ziel haben.
Was wird nicht gefördert:
Keine Angabe
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Nach Einzelfall, richtet sich nach den dem Projekt angemessenen Kosten
Eigenanteil:
In der Regel 30 %
Antragsfristen:
15.05. und 15.12. für das jeweils folgende Halbjahr.
Bewilligung/Vergabe:
Telefonisch zu erfragen
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung - NUE
Mühle Westeraccum
26553 Dornum
Tel. 04933 - 9911-18
Fax 04933 - 9911-29
Email:
info@nue-stiftung.de
AnsprechpartnerIn:
Amabell Müller
Wer kann Anträge stellen:
Gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert:
Projekte und Maßnahmen im Sinne der Agenda 21 und mit regionalem Bezug zu Hamburg, bei entwicklungspolitischen Projekten von Organisationen mit Sitz in Hamburg initiiert, begleitet oder betreut:
- Bereiche Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung,
- Entwicklungszusammenarbeit,
- entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit.
(Im einzelnen: Planung und Durchführung und dafür notwendige Sach-, Investitions- und Personalkostenaufwendungen, Verwaltungskosten bis 10%, Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring, konzeptionelle Begleitung, Erfolgskontrolle, Dokumentation)
Weitere Kriterien: Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, nachhaltige Wirksamkeit und Praxisnähe, Breitenwirkung und Bürgernähe, Förderung des Engagements im Natur- und Umweltschutz und Eine-Welt-Arbeit, sichtbare Ergebnisse, Beispielcharakter, Leitbildfunktion, Berücksichtigung von Beteiligungs- und Dialogelementen innerhalb des Projektes, Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen und Arbeitslosen im Rahmen des Projektes.
Was wird nicht gefördert:
Regelmäßige (institutionelle) Förderung;
selbständige Fachgutachten, wissenschaftliche Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen ohne unmittelbaren Projektbezug;
laufende Kosten nach dem Projektabschluss; reine Selbstdarstellungen des Trägers.
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Projektabhängig
Eigenanteil:
Angemessen, mindestens 15% der Gesamtkosten, ehrenamtliche Eigenleistung kann bis zu einem Anteil von max. 70% des Eigenanteils valorisiert werden.
Bei Projekten sollte deren Abschluss in max. 3 Jahren erreichbar sein.
Antragsfristen:
Der Vergaberat der Stiftung tagt vier mal im Jahr. Da das Fördervolumen der einzelnen Sitzungen unterschiedlich ist, wird darum gebeten, Anträge so früh wie möglich einzureichen bzw. mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Bewilligung/Vergabe:
3-4 Monate, auch schneller
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine
Justizbehörde
Amt für allgemeine Verwaltung
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Tel. 040 - 42843-3270
Fax 040 - 42843-4290
AnsprechpartnerIn
Herr Quaddel
Wer kann Anträge stellen:
Gemeinnützige Hamburger Vereine, die einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Bußgeldempfänger gestellt haben und aufgenommen wurden.
Sodann kann zwei Mal im Jahr ein Antrag zur finanzielle Unterstützung für die Tätigkeitsbereiche durch Bittschriften an den Sammelfonds für Bußgelder aus Strafverfahren beantragt werden (also keine Förderung von einzelnen Projekten, sondern von Arbeitsbereichen und Vereinsaufgaben) Voraussetzung ist, dass der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegt.
Was wird gefördert:
Die anerkannten AntragstellerInnen werden verschiedenen Bereichen zugeordnet, z.B. dem Bereich Wissenschaft, Bildung und Kunst. Gremiumsmitglieder entscheiden nach Förderungswürdigkeit, eigene Prioritäten.
Was wird nicht gefördert:
Keine Angaben
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Keine Angaben, im konkreten Fall zu erfragen.
Eigenanteil:
Hier nicht relevant, da keine Projektförderung
Antragsfristen:
Ende Februar bzw. Ende August für die halbjährlichen Sitzungen im April und Oktober.
Bewilligung/Vergabe:
ca. 8 Wochen, aber sehr unterschiedlich, je nach dem wie Gremien tagen
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine
Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte
Osterbekstrasse 96
22083 Hamburg
Tel. 040 - 428 63 - 5757
Fax 040 - 428 63 - 5756
E-Mail:
Kontakt@Hamburger-Stiftung.de
AnsprechpartnerIn
Martina Bäurle
Wer kann Anträge stellen:
Politisch Verfolgte aus verschiedenen Ländern
Was wird gefördert:
Einladung politisch Verfolgter für ein Jahr nach Hamburg.
Was wird nicht gefördert:
Politisch Verfolgte die sich bereits in Deutschland aufhalten
Max. Antrags-/Förderhöhe:
Die Stiftung gewährt ein
- Stipendium in Höhe von bis zu 1.000,- € monatlich
- übernimmt die Reise- und Krankenversicherungskosten
- finanziert einen dreimonatigen Deutsch-Intensivkurs
- und stellt eine Wohnung zur Verfügung.
Eigenanteil:
Keine Angeben
Antragsfristen:
Keine Angaben
Bewilligung/Vergabe:
Zu erfragen
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben
Hamburger Spendenparlament - Gegen Armut, Einsamkeit und Obdachlosigkeit
Königstraße 54
22767 Hamburg
Tel. 040 - 306 20-319
Fax 040 - 306 20-300
E-Mail:
info@spendenparlament.de
AnsprechpartnerIn
Telefonisch zu erfragen
Wer kann Anträge stellen:
Vereine und Institutionen mit Sitz in Hamburg
Was wird gefördert:
Projekte und Aktivitäten zu Obdachlosigkeit, Sucht, Armut, Isolation und Langzeitarbeitslosigkeit (z.B. auch Beratungs- und Entwicklungszentrum für persisch sprechende MigrantInnen).
Die Förderung ist als Anschub-/Überbrückungsfinanzierung gedacht und erfolgt einmalig, maximal zweimal.
Was wird nicht gefördert:
Dauerfinanzierung, Einzelpersonen sowie Personengruppen und andere Organisationen, die über keine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit verfügen
Was wird nicht gefördert:
nach Einzelfall
Eigenanteil:
wird nach Budget der/des Antragstellerin/Antragstellers bei Besuch des Projektes und Einsichtnahme in die Bücher entschieden
Antragsfristen:
keine
Bewilligung/Vergabe:
abhängig vom Zeitpunkt der Parlamentssitzungen (in der Regel dreimal im Jahr)
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Keine Angaben, ggf. wird aber versucht staatliche Stellen in die Pflicht zu nehmen, damit diese (höhere) Finanzierung übernehmen.
Download:
Förderkriterien
Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverbände
Der Hamburger Landesverband Bündnis 90/Die Grünen ist unterteilt in 7 Kreisverbände: Eimsbüttel, Altona, Bergedorf, Harburg, Mitte, Nord, Wandsbek.
Siehe auch: www.hamburg.gruene.de
Kreisverband Altona
Erzberger Straße 19
22765 Hamburg
Tel. 040 - 399 06 502
Fax 040 - 39 14 95
E-Mail:
KV-Altona@hamburg.gruene.de
Kreisverband Bergedorf
Sachsenstr. 12
21029 Hamburg
Tel. 040 - 724 42 24
Fax 040 - 724 03 91
E-Mail:
KV-Bergedorf@hamburg.gruene.de
Kreisverband Eimsbüttel
Stellinger Weg 4
20255 Hamburg Tel. 040 - 401 42 45
Fax 040 - 490 86 57
E-Mail:
KV-Eimsbuettel@hamburg.gruene.de
Kreisverband Harburg
Schwarzenbergstraße 36
21073 Hamburg Tel. 040 - 77 66 61
Fax 040 - 77 66 62
E-Mail:
KV-Harburg@hamburg.gruene.de
Kreisverband Mitte
Curienstraße 1
20095 Hamburg
Tel. 040 - 36 27 72
Fax 040 - 374 34 12
E-Mail:
KV-Mitte@hamburg.gruene.de
Kreisverband Hamburg-Nord
Bussestraße 1
22299 Hamburg
Tel. 040 - 51 22 26
Fax 040 - 51 22 28
E-Mail:
KV-Nord@hamburg.gruene.de
Kreisverband Wandsbek
Schellingstraße 83
22089 Hamburg
Tel. 040 - 209 82 833
Fax 040 - 200 29 30
E-Mail:
kv-wandsbek@hamburg.gruene.de
AnsprechpartnerIn:
Jeweils erfragen
Wer kann Anträge stellen:
Hamburger Gruppen und Vereine können bei ihrem jeweiligen Kreisverband einen Zuschuss für ein dort geplantes Vorhaben stellen.
Antragshöhe/Förderhöhe:
In der Regel wird mit max. 250,- € bezuschusst. Nähere Informationen bei den Kreisverbänden.
Behörde für Bildung und Sport (BBS)
Hamburger Straße 131
22083 Hamburg
Tel. 040 - 42863-3571
Fax 040 - 427967018
E-Mail:
gerlind.habicht@bbs.hamburg.de
AnsprechpartnerIn:
Gerlind Habicht (Zimmer 702)
Wer kann Anträge stellen:
Einrichtungen der politischen Weiterbildung mit Sitz in Hamburg, entweder anerkannte Einrichtungen der politischen Bildung oder auch nicht anerkannte Einrichtungen, die juristische Personen und als gemeinnützig anerkannt sind (siehe Richtlinie). Nach 2 Jahren der Förderung als nicht-anerkannte Einrichtung muss die Anerkennung bei der Behörde beantragt werden, um weitergefördert werden zu können.
Was wird gefördert:
Veranstaltungen der politischen Weiterbildung (Kriterien siehe Richtlinie): Kosten der Planung, Durchführung, Auswertung, Werbung, Honorar und Fahrtkosten für Lehrpersonal, Raummiete und Nebenkosten, Fortbildung von Beschäftigten, ggf. deren Unterkunft und Vollverpflegung in Veranstaltungen.
Was wird nicht gefördert:
Finanzierungskosten aller Art, Abschreibungen und bereits begonnene Projekte
Max. Antragshöhe:
keine Angaben
Max. Förderhöhe:
Förderhöhe:
Eintägige Veranstaltungen mit mindestens zehn TeilnehmerInnen:
- Arbeitsprogramm bis zu 3 Std. bis zu 310,- €
- Arbeitsprogramm bis zu 5 Std. bis zu 410,- €
- Arbeitsprogramm über 5 Std. bis zu 770,- €
Für mehrtägige Veranstaltungen mit einem Arbeitsprogramm von sechs Stunden pro Arbeitstag werden Übernachtungspauschalen bis zu 36,- € ohne Übernachtung und bis zu 72,- € mit Übernachtung pro Tag und TeilnehmerIn übernommen.
Veranstaltungstage mit einer kürzeren Programmdauer werden anteilig gefördert.
Zuschuss für besonderen sozialpädagogischen und/oder fremdsprachlichen Aufwand:
156,- € je erforderlicher Person und Tag bei einem Arbeitsprogramm von sechs Stunden bzw. anteilig.
Zuschuss für Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung:
Mehrkosten, sofern erforderlich und anerkannt, werden gefördert.
Teilnehmerbeträge dürfen nur für die Kosten erhoben werden, für die keine Förderung geleistet wird. Bei Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung sind TeilnehmerInnenbeiträge im Rahmen der häuslichen Ersparnis zu erheben.
Eigenanteil:
Nicht vorgeschrieben, aber erwünscht, da Antragsvolumen viel größer als Budget.
Antragsfristen:
Anträge von anerkannten Einrichtungen für das folgende Kalenderjahr bis zum 15. November. 10 % des Haushaltssatzes insgesamt sind sowohl für aktuelle Veranstaltungen von anerkannten Einrichtungen und auch für nicht anerkannte Einrichtungen vorgesehen. Hierfür Antragstellung mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung. (Angaben über Zeit, Ort, Thema und Arbeitsprogramm).
Bewilligung/Vergabe:
Bei aktuellen Veranstaltungen anerkannter Einrichtungen und Anträgen nicht anerkannter Einrichtungen: Nach Antragsprüfung ggf. Bescheid über die höchstmögliche Fördersumme. 80% des Förderbetrags werden vor Beginn der Veranstaltung ausgezahlt. Der Rest nach erfolgter Abrechung. Anerkannte Einrichtungen erhalten 100% im Voraus.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern:
Zuwendungen anderer Stellen müssen jeweils angegeben werden, um Abstimmungen zu ermöglichen (zur Vermeidung von Doppelförderungen)
